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Die Europäische Kommission kann und muss gegen überhöhte Preise vorgehen

von | 27.10.2025

Die europäische Kontrolle von Marktmachtmissbrauch sieht vor, Ausbeutungsmissbrauch durch Unternehmen zu untersagen. Ausbeutungsmissbrauch liegt zum Beispiel dann vor, wenn Unternehmen überhöhte Preise setzen oder überhöhte Gewinne erzielen.

Doch die EU-Wettbewerbsbehörde DG Competition hat dieses Werkzeug bisher kaum genutzt – ein großes Versäumnis, wie Aline Blankertz, Tech Economy Lead bei Rebalance Now, gemeinsam mit Todd Davies, Justine Haekens und Nicholas Shaxson in einem Beitrag auf Promarket darlegt. Promarket ist ein vielbeachteten Fach-Onlinemedium zur transatlantischen Weiterentwicklung von Wettbewerbspolitik.

Versäumnisse bei der Missbrauchskontrolle

Der Beitrag zeigt auf, dass die Zurückhaltung der EU-Wettbewerbsbehörde bei der Missbrauchskontrolle durch zwei Faktoren erklärt werden kann:

  • Zunächst dominiert in der Behörde die weit verbreitete ökonomische Analyse in Form von „Industrial Organisation.“ Sie ist neoklassisch inspiriert ist und erklärt Marktergebnisse oft zum zwangsläufig effizienten Ergebnis;
  • darüber hinaus fehlen Richtlinien zum Vorgehen gegen Ausbeutungsmissbrauch (im Gegensatz zum Behinderungsmissbrauch, für den solche vorliegen).

Perspektiven und Alternativen

Zugleich gibt es durchaus sinnvolle Ansatzpunkte. In einzelnen Fällen sind Wettbewerbsbehörden in der Vergangenheit gegen überhöhte Preise, überhöhte Gewinne und überhöhte Marktbewertungen vorgegangen. Darunter war auch die EU-Wettbewerbsbehörde. In diesen Fällen kamen jedoch andere Methoden als Industrial Organisation zum Einsatz, und zwar vor allem Methoden finanzökonomischer Analyse. Diese sollten die Behörden breiter einsetzen.

Der komplette Artikel (auf Englisch) ist hier zu finden.

Photo by Austin Distel on Unsplash