Am 14. Oktober hatten wir die Gelegenheit, im Wirtschaftsausschuss an der Sachverständigen-Anhörung zur aktuellen Kartellrechtsreform (GWB 12) teilzunehmen. Die Reform ist vor allem auf Vereinfachungen und kleine Verbesserungen ausgerichtet. Es gibt auch heikle Punkte, vor allem die Erhöhung der Umsatzschwellen, ab denen Firmenübernahmen anmeldepflichtig werden und vom Bundeskartellamt geprüft werden können.
Aus Sicht von Rebalance Now sollten die kartellrechtlichen Instrumente gestärkt werden. Die Marktkonzentration im Tech-Sektor mit den daraus folgenden Abhängigkeiten ist ungelöst. In wichtigen Sektoren wie Lebensmittellieferketten erleben wir eine steigende Marktkonzentration mit negativen Auswirkungen. Wenn sich die Regierungskoalition mehr Bezahlbarkeit zum Ziel setzt, muss sie die steigende Marktkonzentration in der Wirtschaft bremsen.
Erhöhung der Umsatzschwellen problematisch
Als Rebalance Now lehnen wir deshalb die Erhöhung der Umsatzschwellen ab. Sie bedeutet eine reale Einschränkung der Fusionskontrolle. Gerade in regionalen Märkten kann das zu Schutzlücken führen, etwa bei Ärzten, Handwerksbetrieben oder der Eventbranche. Auch der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, und Prof. Rupprecht Podszun von der Universität Düsseldorf äußerten sich dazu kritisch.
Positiv sind die Änderungen bei der sogenannten Transaktionskostenschwelle und die Wiederherstellung der Klagerechte Dritter bei der Ministererlaubnis. Hier würden wir zugleich anregen, dass auch eine Untersagung aus Gemeinwohlgründen möglich sein sollte.
Sektoruntersuchungen bleiben unangetastet
Erneut diskutiert wurden die von der Ampel eingeführten Abhilfemaßnahmen nach einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts. Diese können bis zur (missbrauchsunabhängigen) Entflechtung reichen, wenn der Wettbewerb in einem Sektor erheblich und fortwährend gestört ist. Das Verfahren dafür wurde im Sommer vereinfacht. Die aktuelle Reform lässt die Regelung unverändert – und das ist auch gut so. Das haben wir während der Anhörung betont.
Dem HDE als Lobby des Einzelhandels gefällt das allerdings nicht, die großen Supermarkt-Ketten haben scheinbar Angst vor einer Sektoruntersuchung. Prof. Rupprecht Podszun von der Universität Düsseldorf als weiterer geladener Sachverständiger hat dagegen auf Fragen der CDU nochmal ausgeführt, dass die neuen Regelungen wichtig und sinnvoll sind.
Weitere Themen
Weitere Themen waren unter anderem das neue Vergabescreening und Ausnahmeregeln für die Presse. Hier ist Vorsicht geboten. Wichtiger wäre eine strikte Umsetzung des Kartellrechts und des Digital Markets Act (DMA) der EU gegenüber dominanten Tech-Firmen wie Google.
Wo wir uns durchaus mehr gewünscht hätten, ist in der Missbrauchskontrolle. Das betrifft etwa die Klarstellung, dass das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei überlegener Marktmacht auch für Herstellungskosten gilt. Auch bei den Regeln für kollektive Marktbeherrschung sehen wir Diskussionsbedarf.
Auf der Bundestagswebseite findet sich eine Aufzeichnung der Anhörung und die Stellungnahmen aller Sachverständigen (Jan Heithecker, Prof. Dr. Stefan Hertwig, Andreas Mundt, Rupprecht Podszun, Peter Schröder, Dr. Till Steinvorth, Daniel Zimmer). Link im Kommentar. Wir bedanken uns bei den Abgeordneten Klaus Wiener MdB, Wilhelm Gebhard, MdB, Jörg Cezanne, Sebastian Roloff, Sandra Stein für die Diskussion und die Einladung.
Wir bleiben dran
Wir werden den weiteren Verlauf der Reform des Kartellrechts begleiten und setzen uns für ein scharfes, durchsetzungsstarkes Kartellrecht ein.
