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Neue Reform des Kartellrechts: Licht und Schatten

Neue Reform des Kartellrechts: Licht und Schatten

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli einen Entwurf für eine erneute Reform des Kartellrechts verabschiedet. Er ist auf begrenzte Änderungen und Vereinfa­chungen ausgerichtet. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag damit beschäftigen. Wir begrüßen einige punktuelle Verbesserungen. An an­deren Stellen sehen wir Nachbesserungsbedarf und verpasste Chancen.