Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für eine erneute Reform des Kartellrechts verabschiedet. Er ist auf begrenzte Änderungen und Vereinfachungen ausgerichtet. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag damit beschäftigen. Wir haben uns an der kurzen Konsultation zum ersten Entwurf beteiligt. Wir begrüßen einige punktuelle Verbesserungen. An anderen Stellen sehen wir Nachbesserungsbedarf und verpasste Chancen.
Licht und Schatten in der Fusionskontrolle
Rebalance Now sieht grundsätzlich den Bedarf, die Fusionskontrolle zu stärken, um eine weitere Marktkonzentration zu stoppen und die Machtungleichgewichte in der Wirtschaft zu begrenzen. Der Entwurf ändert bei der Fusionskontrolle die Schwellenwerte, ab denen eine Fusion genehmigungspflichtig ist.
Die Anhebung der Umsatzschwellenwerte lehnen wir ab. Auch wenn viele kleinere Fusionen unproblematisch sind, entsteht so das Risiko, das heikle Fusionen nicht erfasst werden. Das gilt insbesondere für kleinteilige, stärker regionale Märkte, wie das Bäckereiwesen und Lebensmittelhandwerk, bei Arztpraxen oder im Handwerk. Durch den Einstieg von Private-Equity Investoren gibt es in diesen Bereichen vermehrt Firmenzusammenschlüsse.
Positiv an dem Entwurf ist hingegen eine Anpassung bei der sogenannten Transaktionskostenschwelle. Sie erlaubt in Zukunft die Kontrolle von Fusionen ab einem gewissen Übernahmewert, wenn die Firmen voraussichtlich im Inland tätig werden. Bislang war eine bereits vorhandene Präsenz auf dem deutschen Markt erforderlich.
Sinnvoll ist auch im Entwurf, dass die Einschränkung der Klagemöglichkeiten Dritter gegen eine Ministererlaubnis rückgängig gemacht werden soll. Die Minister- bzw. Ministerinerlaubnis ermöglicht es der Leitung des Wirtschaftsministeriums einen Unternehmenszusammenschluss zu genehmigen, auch wenn ihn das Bundeskartellamt untersagt.
Zugleich vermissen wir eine weitergehende Reform. Das Instrument der Ministererlaubnis hat eine Schieflage: es ermöglicht nur Firmenübernahmen aus Gemeinwohlgründen zu erlauben. Logischerweise sollte es auch eine Möglichkeit zur Untersagung geben. Darüber hinaus sollten bei einer gemeinwohlorientierten Entscheidung nicht nur das Wirtschaftsressort, sondern die gesamte Bundesregierung Mitspracherecht haben.
Verfahrensreformen: Verbesserungen und eine verpasste Gelegenheit
Der Entwurf enthält eine Reihe von Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen. Die Amtszeit des Präsidenten oder der Präsidentin des Bundeskartellamt wird zukünftig auf acht Jahre begrenzt. Wir begrüßen die Änderungen im Großen und Ganzen. Zugleich sehen wir hier eine verpasste Chance zu einer weitergehenden Öffnung für neue Stakeholder in der Wettbewerbspolitik. Die Neufassung sollte die Beteiligungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen erweitern, die Menschen und Interessen repräsentieren, die von ökonomischer Macht und deren Missbrauch betroffen sind.
Energiewirtschaftliche Missbrauchskontrolle verlängert
In der Missbrauchskontrolle begrüßen wir die Verlängerung der erweiterten Kontrolle für die Energiewirtschaft um weitere fünf Jahre. Zusätzlich würden wir empfehlen, auch für den Lebensmittelsektor eine erweiterte Missbrauchskontrolle einzuführen. Die Monopolkommission hat in ihrem Sondergutachten festgestellt, das die Marktkonzentration in Lebensmittellieferketten problematische Züge angenommen hat – mit Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher und landwirtschaftliche Betriebe.
Neue Ausnahmen gibt es dagegen für die Zusammenarbeit von Rundfunkanbietern. Sowohl für private wie auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hat es eine neue Ausnahme vom Kartellverbot in den Entwurf geschafft. Sie war im ersten öffentlichen Entwurf noch nicht enthalten. Die Ausnahme soll die Rundfunk- und Fernsehanbieter im intermedialen Wettbewerb mit großen Onlineplattformen stärken. Wichtiger wäre hier eine effektive Durchsetzung der Digitalregeln gegen große Tech-Konzerne wie Google.
Ergänzende Empfehlungen
Wir bedauern, dass der aktuelle Entwurf für eine 12. GWB-Novelle thematisch enger gefasst ist als die Planungen aus der letzten Legislaturperiode durch die Ampel-Koalition. So fehlt das Thema Nachhaltigkeit, bei dem wir weiter Bedarf sehen. Das Kartellrecht sollte es möglich machen, die Externalisierung von sozialen und ökologischen Kosten als Missbrauch von Marktmacht zu bekämpfen.
Außerdem haben wir in unserer Stellungnahme zwei Änderungen vorgeschlagen, die sich aus unserer Arbeit zu Lebensmittellieferketten und der Macht der Supermärkte ergeben.
Im GWB gibt es eine Regel, die Unternehmen mit überlegener Marktmacht untersagt, Produkte unter dem Einkaufspreis zu verkaufen. Nach einem jüngsten Urteil gilt diese Regel aber nicht, wenn Supermärkte und Discounter ein Produkt selbst herstellen. Deshalb sollte die Regel auf den Verkauf unter Herstellungskosten ausgeweitet werden.
Außerdem unterstützen wir die Empfehlung der Monopolkommission, dass Verbände eine unfaire Geschäftspraktik als missbräuchlich einstufen lassen können. Dies wäre ein hilfreicher Schritt, um die Missbrauchskontrolle zu stärken – insbesondere in Fällen, bei denen betroffene Unternehmen Angst vor Vergeltungsmaßnahmen marktmächtiger Akteure haben.
Hier können Sie unsere ganze Stellungnahme nachlesen
Foto: das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin,
von Jörg Zägel, Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0
