Das Bundeskartellamt hat am Montag die Übernahme von 178 Tegut-Filialen durch Edeka unter Auflagen freigegeben. Edeka sagt zu, 24 weitere Filialen in den nächsten vier Jahren nicht zu übernehmen. Edeka kann damit seine Marktstellung und Macht weiter ausbauen – zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Landwirtschaft und kleinen Lebensmittelherstellern.
Die weitgehende Freigabe der Tegut-Edeka-Übernahme durch das Bundeskartellamt ist problematisch. Zwar darf Edeka weniger Tegut-Standorte übernehmen als ursprünglich gewünscht. Das begrenzt den Schaden etwas, verhindert aber den Machtzuwachs für Edeka nicht. Das Grundproblem der wachsenden Marktkonzentration stoppen die Auflagen nicht.
Problematische Marktstrukturen
Laut Bundeskartellamt kontrollieren die vier großen Handelsketten bereits mehr als 90 % der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel. Edeka liegt dabei an der Spitze, vor Rewe, der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Aldi. Die vier dominanten Konzerne übernehmen und verdrängen immer mehr kleinere Wettbewerber. Edeka baut mit der Übernahme von 178 Tegut-Filialen sowie eines Logistikzentrums und einer Bäckerei seine Stellung als Marktführer weiter aus. Tegut, eine Tochter des Schweizer Handelsunternehmen Migros, hat seinen Hauptsitz in Fulda und betreibt rund 300 Lebensmittelmärkte, vor allem in Hessen und Süddeutschland.
Die Marktkonzentration im Lebensmittelhandel und den Lebensmittellieferketten führt bereits jetzt zu negativen Auswirkungen. Nach Untersuchungen der Monopolkommission steigen die Preisaufschläge der Supermärkte und Lebensmittelindustrie, die Erlöse der Landwirte sinken. Kostensenkungen werden nicht vollständig an Verbraucher/-innen weitergegeben. Landwirtschaft und mittelständische Hersteller leiden unter dem Preisdruck der Supermarktketten und deren übergroßer Verhandlungsmacht. Die Lieferanten fühlen sich ausgequetscht wie Zitronen.
Bundeskartellamt sieht (nur) punktuell Probleme
Die Übernahme großer Teile von tegut durch Edeka wird diese Problematiken verschärfen. Auch das Bundeskartellamt sieht durchaus heikle Punkte in der Marktkonzentration. So seien für Teile des Sortiments die Preise zwischen den Handelsketten weitgehend gleich. Die Margen seien während der Corona-Pandemie deutlich angestiegen. Trotz eines Rückgangs seit 2022 lägen sie weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Außerdem seien manche Lieferanten von Eigenmarken von Edeka und Rewe, teils auch Schwarz-Gruppe, abhängig.
Diese relative Marktmacht reicht aber nicht aus, um eine Fusion zu untersagen. Dafür müsste die Behörde eine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten feststellen. Das tut sie aber nicht, unter anderem mit Verweis auf den geringen Anteil von tegut am gesamten Beschaffungsvolumen in Deutschland. Dieser liege unter 0,4 Prozentpunkte. Das Kartellamt geht davon aus, dass Zuwächse unter 0,5% geringfügig sind und keine signifikante Auswirkung auf den Wettbewerb haben.
Diese Argumentation ist problematisch. Das Kartellrecht fordert zwar eine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs als Voraussetzung, um eine Fusion zu untersagen. Aber die Erheblichkeit sollte nicht an quantitativen Zuwächsen gemessen werden, sondern vielmehr an der existierenden Problemlage und der Relevanz des zu erwartenden Schadens, also der sogenannten Schadenstheorie. Auch ein kleiner Zuwachs von Edekas Beschaffungsvolumen ist bei der existierenden einseitigen Verhandlungsmacht der vier großen Anbieter negativ zu bewerten und sollte eine Untersagung der Übernahme rechtfertigen.
Keine kollektive Marktbeherrschung
Enttäuschend ist auch, dass das Bundeskartellamt trotz der wachsenden Marktanteile der vier dominanten Lebensmittelhändler keine kollektive Marktbeherrschung feststellen kann oder will, weder auf den Absatzmärkten gegenüber den Verbraucher/innen noch auf den Beschaffungsmärkten.
Hier ist auch der enge rechtliche Rahmen ein Problem. Das Kartellrecht vermutet zwar eine gemeinsame Marktbeherrschung, wenn drei Unternehmen 50% Marktanteil haben (was Edeka und Rewe bereits erfüllen) oder 4 bis fünf Unternehmen über zwei Drittel des Marktes beherrschen (was Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi mehr als erfüllen). Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, wenn es weiter Wettbewerb zwischen den Unternehmen gibt. Diese Rechtfertigung ist sehr niedrigschwellig und das Bundeskartellamt sieht sie trotz Anzeichen wie verbreiteter Preisgleichheit weiter als erfüllt an. Eine überragende Stellung des Oligopols gegenüber anderen Unternehmen und ihre negativen Folgen wird für eine Feststellung der kollektiven Marktbeherrschung nicht berücksichtigt. Das ist eine Lücke, wie sie sich gerade im Lebensmitteleinzelhandel gerade zeigt.
Nur begrenzte Auflagen
Zudem bleibt das Problem, dass marktübergreifende Fragen, die die Macht eines Unternehmens insgesamt betreffen, bislang in der Fusionskontrolle eine geringe Rolle spielen. Das Bundeskartellamt untersucht in dem Genehmigungsverfahren die Absatz- und Beschaffungsmärkte jeweils für sich.
Die Absatzmärkte werden dabei regional getrennt untersucht. Dabei stellt das Bundeskartellamt in 34 regionalen Märkten fest, dass die Übernahme von tegut-Filialen zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen führen würde. Diese Probleme werden laut Entscheidung durch die Nicht-Übernahme von 24 tegut-Standorten ausgeräumt. In einer ersten, vorläufigen Bewertung hatte das Bundeskartellamt noch bei 38 Märkten wettbewerbliche Bedenken. Edeka hatte im Laufe des Verfahrens mit einer fragwürdigen Studie zur Auswertung der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann versucht, die Bedenken von Wettbewerbsproblemen auf Absatzmärkten zu zerstreuen (siehe dazu den Kasten unten).
Das Bundeskartellamt erwähnt in seiner Pressemitteilung zur Entscheidung weitere Zusagen von Edeka. Das Unternehmen habe zugesichert, im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss auf Konditionenforderungen an Lieferanten ohne angemessene Gegenleistung zu verzichten. Das Bundeskartellamt schreibt selbst, dass solche „Hochzeitsrabatte“ unzulässig sind. Das Einhalten von Gesetzen als Zusage zu verkaufen, ist wenig überzeugend. Edeka und tegut hätten zudem „glaubhaft versichert“, dass Edeka zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut und der Einkaufsgemeinschaft RTG erhält. Was glaubhaft versichert bedeutet, wie das unterlegt wurde und ob es Sanktionen bei Nichteinhaltung gibt, bleibt in der Pressemitteilung offen.
Diese Fragen lassen sich erst genauer beantworten, wenn der eigentliche Entscheidungstext vom Bundeskartellamt veröffentlicht wird. Das dürfte einige Wochen dauern. Wir werden die Entscheidung auf der Grundlage nochmal kritisch analysieren.
Struktureller Handlungsbedarf
Parallel läuft bis Ende Oktober das Verfahren um die Übernahme von 40 Tegut-Märkten durch Rewe. Ähnlich wie bei Edeka hatte das Bundeskartellamt in einzelnen Regionalmärkten Bedenken angemeldet. Rewe hat bereits ein Angebot für Zusagen unterbreitet. Auch hier dürfte die Entscheidung auf eine Freigabe mit Auflagen hinauslaufen.
Damit geht die Marktkonzentration im Lebensmittel-Einzelhandel weiter. Wenn man die Marktentwicklung und Entscheidungen des Bundeskartellamts aus den letzten Jahren ansieht, könnten wir in einigen Jahren bei fast 100% Marktanteil für das Oligopol aus Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi landen. Die Fusionskontrolle scheint in der aktuellen Form nicht in der Lage zu sein, diese Entwicklung zu stoppen.
Bei Schlachthöfen hat das Bundeskartellamt zuletzt eine Übernahme der Vion-Schlachthöfe durch den Marktführer Premium Food (früher Tönnies) untersagt. In der Folge hat Vion die drei Schlachthöfe an drei andere Unternehmen verkauft, die vorher nicht in der Debatte waren. Im Endergebnis führte die Untersagung zu einer besseren Lösung als die Übernahme durch Tönnies. Aber im Lebensmittel-Einzelhandel bleibt das Bundeskartellamt bei punktuellen Schadensbegrenzungen, die den großen Trend der Marktkonzentration nicht stoppen.
Die negativen Auswirkungen werden weiter zunehmen. Auch die Monopolkommission warnt nach der Freigabe vor der steigenden Marktkonzentration. Für den Wettbewerb ist sei es schmerzlich, dass ein weiterer Händler vom Markt verschwindet. Die Behörden müssten noch intensiver darauf achten, dass die großen Vier die Preise nicht hochtreiben oder Innovationen verhindern.
Aus unserer Sicht besteht grundlegender Handlungsbedarf. Sich allein auf die Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt zu verlassen, reicht bei steigender Vermachtung nicht aus. Dafür sind die kartellrechtlichen Verfahren zu langwierig. Wir brauchen mehr Vielfalt und Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel. Wenn die Fusionskontrolle nicht ausreicht, sollte das Bundeskartellamt auf Grundlage der bereits erhobenen Daten eine Sektoruntersuchung des LEH starten, die andere Abhilfemaßnahmen bis hin zur Aufspaltung der dominanten Konzerne erlaubt.
Ein fragwürdiges Gutachten: die vermeintliche Evaluierung von Kaiser’s Tengelmann
Edeka hat eine Analyse in Auftrag gegeben, das zeigen soll, dass die umstrittene Übernahme von Kaiser’s Tengelmann (KT) durch Edeka keinen belastbaren Preiseffekt für Verbraucherinnen und Verbraucher gehabt habe. Das Papier hat die Beratungsfirma Düsseldorf Competition Economics (DCE) rund um Justus Haucap erstellt. Bei solchen Auftragsstudien lohnt es sich, sehr genau und kritisch hinzusehen.
Tatsächlich ist die Aussagekraft der Analyse von DCE eingeschränkt und insgesamt fraglich. Das Gutachten vergleicht die Preisentwicklung von zwei Gruppen von Edeka-Märkten innerhalb des Edeka-Verbunds Rhein-Ruhr, die einen mit einem KT-Markt in ihrem Umfeld, die anderen ohne. Ein zentrales Problem ist der regionale Zuschnitt des Gutachtens. Die Untersagung der KT-Übernahme durch das Bundeskartellamt bezog sich v.a. auf die Berlin und Bayern. In Nordrhein-Westfalen sah das Bundeskartellamt nur in Düsseldorf/ Ratingen, Bonn, Krefeld und Essen/Oberhausen/Mülheim eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs. In 19 anderen Regionalmärkten lägen die Untersagungsvoraussetzungen dagegen nicht vor.
Düsseldorf und Essen waren laut Karte nicht Teil der Studie. Die sogenannte Treatment-Gruppe, für die die Studie Effekte messen will, umfasst also weitgehend Märkte, auf denen das Bundeskartellamt keine gravierenden Probleme sah. Mit dieser Auswahl kam man schwerlich das messen, was man angeblich messen will. Außerdem ist die Zahl der untersuchten Edeka-Standorte sehr klein und nicht ganz nachvollziehbar. Es ist nicht erkennbar, dass wirklich geprüft wurde, ob die Untersuchungsgruppe und die Kontrollgruppe überhaupt in ihren Eigenschaften vergleichbar sind. Wir haben DCE verschiedene Fragen zur Auswahl der Untersuchungsgruppe und der Analyse gestellt, aber keine Antworten erhalten.
Das Auftragspapier behauptet sich an der Methode einer anderen Ex-post-Evaluierung einer niederländischen Supermarkt-Fusion zu orientieren, an der der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, mitgewirkt hat. Allerdings übernimmt DCE nur selektiv einzelne Aspekte. Die Studie von Elena Argentesi, Tomaso Duso u.a. ist viel ausgereifter. Der Prozess der Datenauswahl ist anders, methodisch besser und transparenter. Sie umfasst auch Wettbewerber der fusionierten Unternehmen. Auch bei den Berechnungen und der Darstellung der Ergebnisse hat das DCE-Papier methodische Schwächen. So werden Preisdaten in solchen Analysen meist eine logarithmiert, um Verzerrungen zu vermeiden (so auch Argentesi et al.). In der DCE-Studie scheint das nicht der Fall zu sein. Es wird zumindest nicht angegeben.
Das Ergebnis der Studie ist am Ende nur, dass es kein statistisch signifikantes Ergebnis gab. Die Studie kann nicht nachweisen, dass die Preise zwischen beiden untersuchten Gruppen sich gleich entwickelt haben. Die Frage bleibt offen, ob das nicht signifikante Ergebnis den realen Sachverhalt spiegelt oder eher auf die Datenauswahl und die Berechnungsmethoden zurückzuführen ist. In dieser Form kann man aus der Studie keine Schlüsse ziehen über die wirklichen Effekte der Kaiser’s Tengelmann-Übernahme durch Edeka.
Weitere Informationen:
- Unsere Stellungnahme an das Bundeskartellamt zu der tegut-Übernahme
- Unsere Studie „Marktmacht und ihre Folgen“ zur Marktkonzentration in Lebensmittellieferketten
Foto: Gerd Fahrenhorst, Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International
