Die EU muss die Macht der Tech-Konzerne beschränken. Sie darf Trumps Attacken auf die Digitalgesetze der EU nicht nachgeben. Dazu haben wir mit über 50 Bündnispartnern diese Woche von der Leyen aufgefordert. Es ist ein höchst problematisches Zeichen, dass die EU-Kommission scheinbar eine Entscheidung wegen Googles Monopolmacht bei der Online-Werbung verschiebt.
Unser Brief fordert die Europäische Kommission auf, die bestehenden Untersuchungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, des Gesetzes über digitale Märkte und des Kartellrechts voranzutreiben. Außerdem soll sie weitere Maßnahmen als Reaktion auf die beispiellose Einmischung der USA in Betracht ziehen, darunter die Anwendung des neuen, wirkungsvollen Anti-Coercion-Instruments der EU. Die Attacken der Trump-Regierung auf die europäische Regulierung der Tech-Konzerne in Europa sind nicht akzeptabel.
> Der ganze Brief an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen im Wortlaut (pdf)
EU-Kommission zögert im Google-Verfahren
Um so problematischer ist es, dass die EU-Kommission ihre Verfahren wegen des Machtmissbrauchs von Google nicht entschieden zu Ende führt. Sie hat diese Woche eine Entscheidung wegen Googles Monopolmacht bei der Online-Werbung verschoben. Laut Medienberichten will die EU im sogenannten Adtech-Verfahren nur eine moderate Geldstrafe gegen Google verhängen und somit von einer Zerschlagung absehen.
Dabei hat Google jahrelang seine mehrfache Monopolstellung bei der Vermittlung von Online-Werbung missbraucht. Google eignet sich übergroße Teile der Anzeigenumsätze an und schädigt damit die Medien und die Demokratie. Es ist überfällig, dass dieser Machtmissbrauch wirksam beendet wird. Verhaltensauflagen für Tech-Konzerne sind nur schwer kontrollierbar und immer wieder durch neue Monopolpraktiken umgehbar. Deshalb sind strukturelle Maßnahmen wie Abspaltungen nötig und angemessen. Das hatte die EU-Kommission in einem Zwischenergebnis ihrer Untersuchung selbst festgehalten.
> Mehr Hintergründe zu den Verfahren gegen Google
Geringe Strafen auch in den USA
In den USA wiederum hat ein US-Gericht entschieden, dass Google nicht gezwungen wird, seinen Webbrowser Chrome oder das mobile Betriebssystem Android zu verkaufen. In ihrer Klage hatte die US-Regierung eine Aufspaltung von Google gefordert.
Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass Google mit seiner Suchmaschine ein illegales Monopol besitzt. Laut dem Urteil muss Google nun lediglich Daten aus der Suchmaschine mit Konkurrenten teilen. Selbst die Verträge und Geldzahlungen, über die Googles Dienste auf vielen Handys als Standard voreingestellt sind, werden nicht unterbunden. Ein sehr mildes Urteil, das an der Monopolmacht von Google wenig ändern wird.
Das ist ein Rückschlag im Kampf gegen Big Tech. Allerdings ist nicht alles entschieden. In einigen Wochen starten in den USA die Verhandlungen über die Strafen in einem zweiten Monopolverfahren. Dabei geht es auch um Googles Machtmissbrauch in der Vermittlung von Online-Werbung. Und die Entscheidung der EU im Adtech-Verfahren ist noch nicht gefällt. Noch haben wir Zeit, Druck für eine wirksame Begrenzung der Monopolmacht von Google zu machen.
> Unterzeichne jetzt unseren gemeinsamen Appell mit LobbyControl: Google zerschlagen!
